Durchblick im eBike-Dschungel

Was Pedelecs,
S-Pedelecs
und eBikes unterscheidet

Durchblick im eBike-Dschungel

Was Pedelecs,
S-Pedelecs
und eBikes unterscheidet

Pedelec und eBike: Die Unterschiede

Pedelec, S-Pedelec, eBike – was genau verbirgt sich hinter diesen Begriffen? Gibt es überhaupt zwischen Pedelec und eBike einen Unterschied? Der Begriff „Elektrofahrrad“, „Pedelec“ und „E-Bike“ werden häufig synonym verwendet und stehen für Zweiräder mit elektrischem Antrieb. Bosch eBike Systems verwendet den Begriff „eBike“ fast ausschließlich im Sinne eines „Pedelec 25“.

Drei Arten von Elektrorädern: Pedelec, S-Pedelec und E-Bike

Elektroräder unterscheiden sich in der Art des Antriebs, der Leistungskraft und verkehrsrechtlichen Einordnung.

  • Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Der Elektromotor unterstützt dich während der Fahrt nur, wenn du in die Pedale trittst. Erreichst du eine Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern, schaltet sich der Motor ab. Möchtest du schneller unterwegs sein, musst du stärker strampeln. Pedelecs sind rechtlich als Fahrräder eingestuft.
     
  • S-Pedelecs (Speed-Pedelecs) unterstützen dich beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Stundenkilometer. S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder.
     
  • E-Bikes (so die Schreibweise gemäß Straßenverkehrsordnung) sind einsitzige Kleinkrafträder mit zuschaltbarem Elektroantrieb. Du musst nicht in die Pedale treten, um vorwärts zu kommen. Bei einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern schaltet sich der E-Motor selbstständig ab. Bosch eBike Systems verwendet den Begriff „eBike“ fast ausschließlich im Sinne eines „Pedelec 25“.

Obwohl es also zwischen Pedelecs und E-Bikes Unterschiede gibt und mehr als 95 Prozent der Elektrofahrräder in Deutschland Pedelecs sind, hat sich der Begriff E-Bike oder eBike als Oberbegriff eingebürgert. Sprechen wir von eBikes, sind also fast immer Pedelecs gemeint.

Händler in der Nähe

Pedelec und E-Bike: Die Unterschiede bei den gesetzlichen Vorgaben

Wenn du mit einem Elektrofahrrad unterwegs bist, musst du die unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften beachten. S-Pedelecs gelten verkehrsrechtlich als Leicht-Mofas, also Kraftfahrzeuge. Damit du sie fahren darfst, benötigst du eine Mofa-Prüfbescheinigung oder den Führerschein Klasse AM. Außerdem sind Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen erforderlich. Da sich bei E-Bikes der Motor bei Tempo 25 abschaltet, besteht keine Helmpflicht. Auf einem S-Pedelec musst du dagegen einen Helm tragen, da es Geschwindigkeiten bis 45 Stundenkilometer unterstützt.

Fahrerlaubnis, Betriebserlaubnis und Versicherungskennzeichen sind nicht erforderlich, es besteht keine Helmpflicht.

Die Promille­grenzen für Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes

Bei Pedelecs und E-Bikes gibt es auch Unterschiede hinsichtlich der zulässigen Promille­grenzen.

Bist du auf dem Pedelec mit 1,6 oder mehr Promille unterwegs, kann dich das wie auf dem Fahrrad deinen Führerschein kosten. Du kassierst zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei und musst zum „Idiotentest“, der berüchtigten Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Für S-Pedelecs und E-Bikes gelten dieselben Regeln wie für Pkw. Verhältst du dich auffällig oder baust du einen Unfall, drohen dir bereits ab 0,3 Promille Konsequenzen. Mehr zum Thema erfährst du im Beitrag "Alkohol im Straßenverkehr: Promille­grenzen für Fahrrad und eBike".

Bedenke, dass du bereits auf dem Pedelec meist mit höherem Tempo unterwegs bist als auf dem Fahrrad. Du musst also besonders aufpassen – schon bei geringen Promillewerten können deine Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit eingeschränkt sein. Unabhängig von Promille­grenzen kannst du dich bei sogenanntem alkoholtypischen Verhalten strafbar machen. Beispielsweise, wenn du Schlangenlinien fährst.